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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94   

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OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94 (https://dejure.org/1995,5875)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.06.1995 - 6 A 10465/94 (https://dejure.org/1995,5875)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 6 A 10465/94 (https://dejure.org/1995,5875)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer; Beendigung der Mitgliedschaft; Arbeitgeberanteile; Erstattung der Beiträge

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 3 K 1757/92
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3139 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Soweit der Kläger mit umfangreichen Ausführungen einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG darzutun versucht, verkennt er, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Anspruch oder die Anwartschaft auf Leistung aus der Sozialversicherung dem eigentumsrechtlichen Schutz unterfällt (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 ff.]; 69, 272 [304]; 72, 9 [18 f.], nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge, um deren weitergehende Rückzahlung es dem Kläger geht.

    Im übrigen würde es an einem Eingriff in das Eigentum des Klägers auch dann fehlen, wenn der Anspruch auf Beitragserstattung von der Eigentumsgarantie umfaßt wäre, weil von Art. 14Abs. 1 Satz 1 GG nur solche Ansprüche geschützt sind, wie sie sich aus der jeweiligen Gesetzeslage ergeben (vgl. BVerfGE 53, 257 [293]; 58, 81 [109]).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Das folgt sowohl aus dem Prinzip des Rechtsstaates wie aus dem der Demokratie und gilt besonders, wenn der Akt der Autonomieverleihung dem autonomen Verband nicht nur allgemein das Recht zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben einräumt, sondern ihn zugleich zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (vgl. BVerfGE 33, 125 [157 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Soweit der Kläger mit umfangreichen Ausführungen einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG darzutun versucht, verkennt er, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Anspruch oder die Anwartschaft auf Leistung aus der Sozialversicherung dem eigentumsrechtlichen Schutz unterfällt (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 ff.]; 69, 272 [304]; 72, 9 [18 f.], nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge, um deren weitergehende Rückzahlung es dem Kläger geht.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Im übrigen würde es an einem Eingriff in das Eigentum des Klägers auch dann fehlen, wenn der Anspruch auf Beitragserstattung von der Eigentumsgarantie umfaßt wäre, weil von Art. 14Abs. 1 Satz 1 GG nur solche Ansprüche geschützt sind, wie sie sich aus der jeweiligen Gesetzeslage ergeben (vgl. BVerfGE 53, 257 [293]; 58, 81 [109]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Soweit der Kläger mit umfangreichen Ausführungen einen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG darzutun versucht, verkennt er, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Anspruch oder die Anwartschaft auf Leistung aus der Sozialversicherung dem eigentumsrechtlichen Schutz unterfällt (vgl. BVerfGE 53, 257 [289 ff.]; 69, 272 [304]; 72, 9 [18 f.], nicht aber die hierfür entrichteten Beiträge, um deren weitergehende Rückzahlung es dem Kläger geht.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Vielmehr ist die Gewährung einer Beitragserstattung als eine Billigkeitsmaßnahme gedacht, die dem Versicherten das Gefühl ersparen soll, er habe seine Beiträge "umsonst" geleistet (vgl. BVerfGE 22, 349 [367]).
  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.1995 - 6 A 10465/94
    Deshalb verstößt auch die Begrenzung auf 90 % der Hälfte des eingezahlten Beitrages nicht gegen das Willkürverbot (vgl. BVerfG 2. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 24. November 1986 - 1 BvR 772/85 u.a. NJW 1988, 250 f.).
  • OVG Saarland, 14.04.1997 - 1 R 5/95

    Satzung des Versorgungswerkes; Rechtsanwaltskammer des Saarlandes; Ausgeschiedene

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß es sich bei der satzungsmäßigen Regelung über die Beitragserstattung bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk insgesamt um eine Billigkeitsmaßnahme handelt, durch die dem Versicherten das Gefühl erspart werden soll, er habe seine Beiträge "umsonst" geleistet, und daß ohne eine ausdrückliche Regelung kein aus dem Versicherungsverhältnis abzuleitender Rechtsanspruch auf Beitragserstattung besteht so für die entsprechende Regelung in der gesetzlichen Sozialversicherung BVerfG, Beschlüsse vom 28.11.1967, BVerfGE 22, 349 (367), und vom 24.11.1986, NJW 1988, 250 (251); ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1991 - 9 S 915/90 -, in bezug auf die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg, sowie OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, DVBl. 1996, 1204 = NJW 1995, 3139, in bezug auf die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz).

    Gegen die auf die Quelle der Leistungen abstellende Auslegung der durch § 11 Ziff. 1 der Satzung getroffenen Erstattungsregelung kann im weiteren nicht durchgreifend eingewandt werden, bei einem angestellten Rechtsanwalt würden die Beiträge zum Versorgungswerk oftmals ganz oder teilweise vom jeweiligen Arbeitgeber aufgebracht und in diesen Fällen stehe - dies ist zutreffend - außer Streit, daß diese Beiträge im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft bei der Beitragserstattung berücksichtigt würden (anders die Regelung in Rheinland-Pfalz; vgl. Urteil des OVG Koblenz vom 20.6.1995, NJW 1995, 3139 = DVBl. 1996, 1204).

    Es fehlen mithin - soweit hier von Bedeutung - sowohl eine formellgesetzliche Verpflichtung des Satzungsgebers zu bestimmen, daß bei Beendigung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk Beiträge erstattet oder auf ein anderes Versorgungswerk übertragen werden, als auch eine gesetzliche Ermächtigung, den Umfang des Erstattungsanspruchs durch Satzung zu regeln eine solche gesetzliche Regelung besteht beispielsweise in Rheinland-Pfalz, vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, aaO; in Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber lediglich angeordnet, daß die Satzung für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft überhaupt Bestimmungen über die Erstattung der Beiträge zu treffen hat, vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.12.1991, aaO, Seite 7).

    Letztendlich ist festzustellen, daß die Satzung des Versorgungswerks der Bekl bei Beendigung der Mitgliedschaft auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung einen substantiellen Erstattungsanspruch einräumt, der mit 60 vom Hundert der vom Mitglied geleisteten Beiträge, und zwar - wie dargelegt - unabhängig davon, ob bei einem angestellten Rechtsanwalt dessen Arbeitgeber die Beiträge ganz oder teilweise getragen hat, sogar höher ist als der in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Arbeitnehmeranteil begrenzte Erstattungsanspruch (§§ 210 III, 168 I Nr. 1 SGB VI) - vgl. demgegenüber zur gesetzlich vorgegebenen Regelung in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Urt. v. 20.6.1995, aaO, wonach rechtlich nicht zu beanstanden ist, daß dem ausgeschiedenen angestellten Mitglied nur 90 vom Hundert des von ihm getragenen hälftigen Beitrags, also lediglich 45 vom Hundert des dem Versorgungswerk zugeflossenen Gesamtbeitrags, erstattet werden.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2024 - 8 PA 8/24

    Altersrente; Beitragserstattung; Bestandskraft; Mindestbeiträge;

    Indem der Gesetzgeber die Beitragserstattung der Ausgestaltung durch die Satzung überlässt, ermöglicht er auch den Erlass einer Regelung, die nur einen Teil der Beiträge für erstattungsfähig erklärt (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.6.1995 - 6 A 10645/94 -, DVBl. 1996, 1204 , juris Rn. 28).

    Ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG liegt jedenfalls nicht vor, weil die Erstattung von Beiträgen, anders als Renten und Rentenanwartschaften, nicht der Existenzsicherung dient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1991 - 9 S 915/90 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26. April 1996 - 3 L 14/95 -, NJW-RR 1997, 634, juris Rn. 23; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 31.8.2004 - 1 BvR 945/95 -, juris Rn. 9; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.6.1995 - 6 A 10645/94 -, DVBl. 1996, 1204 , juris Rn. 31; OVG des Saarlandes, Urt. v. 14.4.1997 - 1 R 5/95 -, AnwBl. 1998, 164, juris Rn. 76; BSG, Urt. v. 14.9.1989 - 4 RA 27/89 -, juris Rn. 17; v. 29.6.2000 - B 4 RA 57/98 R -, BSGE 86, 262, juris Rn. 165).

    Erst recht ist die Regelung nicht willkürlich; vielmehr ist es der Regelfall in einem Versicherungsverhältnis, dass Beiträge bei dem Versicherer verbleiben, wenn der Leistungsfall - hier wegen Nichterfüllung der zeitlichen Voraussetzungen - nicht eintritt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1991 - 9 S 915/90 -, juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 20.6.1995 - 6 A 10645/94 -, DVBl. 1996, 1204 , juris Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11

    Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig

    Die Neufassung der Satzung wurde auch durch ihre Veröffentlichung im Staatsanzeiger ordnungsgemäß bekanntgemacht (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 20. Juni 1995 - 6 A 10465/94 -, DVBl. 1996, 1204, juris).
  • BVerwG, 15.03.2016 - 10 B 23.15

    Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen eines Rechtsanwalts durch Zahlung an

    Es hätte hierzu insbesondere deshalb Ausführungen in der Beschwerdebegründung bedurft, weil eine Erstattung von Nachversicherungsbeiträgen oder sonstigen Beiträgen, welche der ehemalige Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger geleistet hat, an den Nachversicherten in der Rechtsprechung allgemein abgelehnt wird, soweit sie nicht gesetzlich für den Rentenversicherungsträger bzw. in der Satzung der jeweiligen berufsständischen Versorgungseinrichtung vorgesehen ist (vgl. BSG, Urteile vom 14. September 1989 - 4 RA 27/89 - SozR 2200 § 1303 Nr. 35 S. 100 f. und vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 57/98 R - juris Rn. 162 ff., 168; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 9 S 915/90 - juris Rn. 13 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 1995 - 6 A 10465/94 - DVBl 1996, 1204; OVG Schleswig, Urteil vom 26. April 1996 - 3 L 14/95 - NJW-RR 1997, 634 und OVG Saarlouis, Urteil vom 14. April 1997 - 1 R 5/95 - AnwBl. 1998, 164).
  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2012 - 3 K 1651/10

    Die im Jahr 2005 gewährte Beitragsrückerstattung einer berufsständischen

    Dies wird dadurch bestätigt, dass die im Jahr 2005 von der Erblasserin gezahlten -und nicht zurückgezahlten- Beiträge (s. die Beitragshistorie; vgl. zu dieser Beschränkung: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 2005 6 A 10465/94, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1995, 3139) für die Erblasserin und den Kläger verloren sind.
  • VG Düsseldorf, 18.10.2006 - 20 K 4941/05

    Streit über die Erstattungsfähigkeit von Beiträgen zum juristischen

    Rechtlich ist daher sowohl eine Voll- oder Teilerstattung als auch der völlige Ausschluss einer Erstattung zulässig, OVG Saarland, Urteil vom 29.07.1998 - 1 R 387/96 - NJW-RR 1999, 134, Urteil vom 14.04.1997 - 1 R 5/95 - AnwBl. 1998, 164 und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.08.1997 - 1 B 144/97 - NJW-RR 1998, 784; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 17.12.1991 - 9 S 915/90 - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.1995 - 6 A 10465/94 - DVBl 1996, 1204;.
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